WEG-Verwaltung digital

WEG-Verwaltung – digital und rechtssicher.

Von der Eigentümerversammlung über den Wirtschaftsplan bis zur Hausgeldabrechnung – Hauspilot bildet den kompletten WEG-Zyklus digital ab. Rechtssicher nach aktuellem WEG-Recht, DSGVO-konform und gehostet in Deutschland.

Der komplette WEG-Zyklus in einer Software

Keine Insellösungen, kein Zusammenkopieren – alles, was eine Wohnungseigentümergemeinschaft braucht, an einem Ort.

› Eigentümerversammlung

Tagesordnung, Einladung, Beschlussfassung, Protokoll und Beschluss-Ausfertigungen – in Präsenz, online oder hybrid.

› Schriftlicher Umlaufbeschluss

Beschlüsse ohne Präsenztermin einholen (§ 23 Abs. 3 WEG) – digital versendet, ausgewertet und dokumentiert.

› Wirtschaftsplan

Gesamt- und Einzelwirtschaftspläne mit frei definierbaren Verteilerschlüsseln – auf Knopfdruck erzeugt.

› Hausgeldabrechnung

Jahresabrechnung mit Einzelabrechnungen je Eigentümer inklusive Abrechnungsspitze – nachvollziehbar und prüfbar.

› Beschlusssammlung

Lückenlose, durchsuchbare Beschluss-Sammlung nach § 24 Abs. 7 WEG – der aktuelle Beschlussstand jederzeit nachweisbar.

› Beirat & Eigentümerportal

Beiratsfreigaben und ein Portal, in dem Eigentümer Abrechnungen, Dokumente und Verbräuche selbst einsehen.

Wirtschaftsplan und Abrechnung – auf Knopfdruck

Die Rechenarbeit, die sonst Tage kostet, erledigt Hauspilot in Minuten – und jeder Wert bleibt nachvollziehbar bis zur einzelnen Buchung.

  • ✓ Verteilerschlüssel frei definieren – nach Miteigentumsanteilen, Wohnfläche, Einheit oder Verbrauch.
  • ✓ Gesamt- und Einzelwirtschaftspläne automatisch erzeugen und als PDF ausgeben.
  • ✓ Jahresabrechnung mit Einzelabrechnungen und Abrechnungsspitze – prüfbar und transparent.
  • ✓ Jedes Dokument landet automatisch in der Objekt- und Eigentümerakte – kein Suchen, kein Ablegen von Hand.
Wirtschaftsplan mit Positionen und Verteilerschlüsseln in der WEG-Verwaltung von Hauspilot

So läuft eine Eigentümerversammlung mit Hauspilot

Vom Einladen bis zur Beschlusssammlung – ein durchgängiger, rechtssicherer Ablauf.

1

Einladen

Tagesordnung erstellen und die Einladung fristgerecht versenden – digital und, wo nötig, auf dem Postweg (hybrid).

2

Beschließen

In Präsenz, online oder hybrid abstimmen. Beschlüsse und Mehrheiten werden direkt erfasst – oder per Umlaufbeschluss ganz ohne Termin.

3

Protokollieren

Protokoll und Beschluss-Ausfertigungen entstehen automatisch und gehen an alle Eigentümer.

4

Sammeln

Jeder Beschluss wandert automatisch in die durchsuchbare Beschlusssammlung nach § 24 WEG.

Häufige Fragen zur WEG-Verwaltung

Welche Software eignet sich für die WEG-Verwaltung?

Eine WEG-Verwaltungssoftware sollte den kompletten Zyklus abbilden: Eigentümerversammlung mit Einladung, Beschlussfassung und Protokoll, Wirtschaftsplan mit Verteilerschlüsseln, Hausgeldabrechnung, Beschlusssammlung und ein Eigentümerportal. Hauspilot vereint all das in einer Plattform – digital, rechtssicher nach aktuellem WEG-Recht und DSGVO-konform aus Deutschland.

Kann man die Eigentümerversammlung mit Hauspilot digital durchführen?

Ja. Sie erstellen Tagesordnung und Einladung, führen die Versammlung in Präsenz, online oder hybrid durch, erfassen die Beschlüsse direkt und erzeugen Protokoll sowie Beschluss-Ausfertigungen automatisch. Jeder Beschluss wandert anschließend in die Beschlusssammlung.

Erstellt Hauspilot Wirtschaftsplan und Hausgeldabrechnung?

Ja. Der Wirtschaftsplan wird als Gesamt- und Einzelwirtschaftsplan mit frei definierbaren Verteilerschlüsseln erzeugt. Die Jahresabrechnung erstellt Hauspilot mit Einzelabrechnungen je Eigentümer inklusive Abrechnungsspitze – nachvollziehbar und prüfbar.

Unterstützt Hauspilot den schriftlichen Umlaufbeschluss nach § 23 WEG?

Ja. Beschlüsse lassen sich ohne Präsenztermin im schriftlichen Umlaufverfahren nach § 23 Abs. 3 WEG einholen – digital an die Eigentümer versendet, ausgewertet und rechtssicher dokumentiert.

Ist die Beschlusssammlung nach § 24 WEG enthalten?

Ja. Gefasste Beschlüsse werden automatisch in einer lückenlosen, durchsuchbaren Beschlusssammlung nach § 24 Abs. 7 WEG geführt, sodass Sie jederzeit den aktuellen Beschlussstand nachweisen können. Alle Funktionen ansehen →